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Wer finanziell nicht in der Lage ist sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, kann unter bestimmten Vorraussetzungen bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgericht Stuttgart Beratungshilfe beantragen. Der Eigenanteil ist dann 15 Euro.
Die Beratungshilfe wird dann gewährt, wenn auch Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung gewährt würde. Sie ist für die Beratung und Hilfe der Wahrnehmung von Rechten außerhalb von gerichtlichen Verfahren.
Die telefonische Rechtsberatung als Flatrate:
www.beratungsflat.de
Sie erhalten telefonischen Rechtsrat - sooft Sie diesen benötigen - für nur 54,90 € pro Jahr. Über die Beratungsflat-Telefonnummer erreichen Sie aus Ihrer Region immer die gleiche Rechtsanwaltskanzlei.